Online-
Entsorgungsformular

Hier können Sie Ihren Entsorgungs-Auftrag auch direkt online ausfüllen und an uns senden.

RT-Reifenwelt GmbH

Nonnenweg 5
72131 Ofterdingen


 E-Mail:

info@rt-reifenwelt.de


Telefon:

 0 7473-3792120
 0049 7473-3792120

Online-Entsorgungsformular

Für Ihre Fragen zur Website, zu RT-Reifenwelt GmbH oder unseren Leistungen sind wir für Sie jederzeit verfügbar.
Hinweis: Das Pflichtfeld ist gekennzeichnet. Alle weiteren Felder sind freiwillige Angaben.
Ihre Daten werden nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage
elektronisch erhoben und gespeichert. Informationen zu der Datenverarbeitung finden Sie hier: Datenschutz.


Firma  

Nachname  

Vorname  

Telefon  

E-Mail (Pflichtfeld)  

Straße+Hausnummer  

PLZ+Ort  

Abholdatum  


  Altreifen    ι     Reifentyp  

Abgabemenge (ca./in Stück)  


Bemerkungen/Fragen

  Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere die Bestimmungen.



Um Spam zu vermeiden,
geben Sie hier bitte oben-
stehende Ziffernfolge ein:

Allgemeine Geschäftsbedigungen

1. Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Lieferung Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Versandte Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers.

3. Preise Es gelten nur die vereinbarten Preise. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese einseitig zu seinen Gunsten zu korrigieren. Der Kunde akzeptiert unsere wettbewerbsfähigen Listenpreise. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

4. Zahlung Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug in bar fällig. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen; das Geltendmachen eines höheren Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen. Weist der Kunde eine geringere Zinsbelastung nach, berechnen wir nur diese. Die Mahnkosten werden mit 5,- Euro berechnet. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

5. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Eine Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag; das gilt nicht bei Geschäften mit Nichtkaufleuten. Für Geschäfte mit gewerblichen Abnehmern und Vollkaufleuten gelten folgende weitere Bestimmungen: Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zu weiterer Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er uns hiermit bereits jetzt ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredlungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, solange eine uns erteilte Einzugsermächtigung nicht widerrufen ist oder unser Kunde mit einer fälligen Forderung nicht mindestens 2 Wochen in Verzug ist. In diesem Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Für Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nach Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen; wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. Wir sind berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, unser Kunde ist Nichtkaufmann. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

6. Gewährleistung Im Rahmen der folgenden Gewährleistungsbedingungen leisten wir Gewähr auf die Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, und zwar für neue, wie für runderneuerte PKW-Reifen, Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten beträgt die Mängelrügefrist 6 Monate ab Feststellung des Mangels. Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung (Eingang beim Kunden) gerügt werden, nicht offensichtliche Mängel spätestens 6 Monate ab Lieferung. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Die Gewährleistung für gebrauchte Ware ist ausgeschlossen. Es sind außerdem sämtliche Ansprüche gegen uns ausgeschlossen, wenn Schäden, Beeinträchtigungen, Reklamationen oder Mängel darauf zurückzuführen sind, daß

a. die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
b. die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert worden sind,
c. bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wurde,
d. Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,
e. Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
f. Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert waren,
g. Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt worden sind,
h. bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden auf diese Notwendigkeit hingewiesen,
i. Reifen vor Montage vom Kunden oder durch einen von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,
j. natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,
k. Reifen bei Tupe-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (PKW-Reifen), bzw. ohne neuen Dichtungsring (LKW-Schrägschulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.

Streitigkeiten über Gewährleistungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahren ist die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während des Schiedsverfahren geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsverfahren ist für die Parteien kostenlos.

7. Beanstandungen Beanstandungen müssen unverzüglich (ggf. unter Beifügung einer Bestätigung des betroffenen Transportunternehmens) vorgebracht werden.

8. Lieferung von Karkassen und Gebrauchtreifen Für Karkassen und Gebrauchtreifen gilt eine Mängelrügepflicht von maximal 4 Wochen nach Lieferdatum. Bereits bearbeitete Karkassen werden nicht umgetauscht oder zurückgenommen.

9. Haftung Wir haften für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmung: Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Deutsch    |     Englisch